SV DJK Borussia 07 e.V. Münster 0251 - 8997510 info@borussia-ms.de Mitglied werden
Ordentliche Mitgliederversammlung
am Mittwoch, dem 04. Juni 2025 um 19:07 Uhr im Vereinsheim
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit
3. Feststellung der Tagesordnung und Anträge zur Tagesordnung
4. Feststellung der anwesenden Stimmen
5. Genehmigung des Protokolls der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 24.05.2023
6. Berichte
• des Vorstandes
• des Kassierers
• der Abteilungen
• Jugendobmannes nebst Aussprache
7. Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2022
8. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2022
9. Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2023
10. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2023
11. Bericht der Kassenprüfer für das Jahr 2024
12. Entlastung des Vorstandes für das Jahr 2024
13. Wahlen
• einer Wahlleiterin bzw. eines Wahlleiters
• einer ersten Vorsitzenden bzw. eines ersten Vorsitzenden
• einer ersten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines ersten stellvertretenden Vorsitzenden
• einer zweiten stellvertretenden Vorsitzenden bzw. eines zweiten stellvertretenden Vorsitzenden
• einer ersten Geschäftsführerin bzw. eines ersten Geschäftsführers
• einer zweiten Geschäftsführerin bzw. eines zweiten Geschäftsführers
• einer ersten Kassiererin bzw. eines ersten Kassierers
• einer zweiten Kassiererin bzw. eines zweiten Kassierers
• einer Pressewartin bzw. eines Pressewartes
• einer Sozialwartin bzw. eines Sozialwartes
• bis zu fünf Beisitzerinnen bzw. Beisitzern
• eines geistlichen Beirates
• einer (neuen) Kassenprüferin bzw. eines neuen Kassenprüfers
12. Bestätigungen der Abteilungsleiter
• Fußball Senioren
• Fußball Junioren
• Boule
• Breitensport (Calisthenics, Kinderturnen, Gymnastik für Erwachsene, Badminton, etc.)
• Tischtennis
• Tischtennis über 60
• Handball
13. Verschiedenes
Wahlberechtigung
Auszug aus § 10 der Satzung:
Ziff. 4
Auf der Hauptversammlung sind stimmberechtigt der Vorstand sowie alle Vereinsmitglieder,
die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Ziff. 5
Jedem Vereinsmitglied, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, steht das passive Wahlrecht zu.
Fragen & Anträge
gerne per Mail